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Rechtsprechung
   BVerwG, 08.02.1980 - VII C 92.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,235
BVerwG, 08.02.1980 - VII C 92.77 (https://dejure.org/1980,235)
BVerwG, Entscheidung vom 08.02.1980 - VII C 92.77 (https://dejure.org/1980,235)
BVerwG, Entscheidung vom 08. Februar 1980 - VII C 92.77 (https://dejure.org/1980,235)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Studium - Anderweitige endgültige Zulassung - Erledigungsgrund eines Zulassungsrechtsstreits

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1980, 2772
 
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Wird zitiert von ... (43)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 07.06.1978 - 7 C 63.76

    Verkündung eines Gesetzes - Amtsblatt - Abdruck von Unterschriften - Wirksame

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77
    Die anderweitige endgültige Zulassung zu dem gewünschten Studium erledigt jedenfalls grundsätzlich einen Zulassungsrechtsstreit in der Hauptsache (im Anschluß an BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76]).

    Der erkennende Senat bleibt jedenfalls im Grundsatz bei seiner Auffassung (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]), daß eine anderweitige endgültige Zulassung zu dem gewünschten Studium einen Zulassungsrechtsstreit in der Hauptsache erledigt.

    Nur solche Fälle betrifft der vorliegende Rechtsstreit und betraf das Urteil des erkennenden Senats vom 7. Juni 1978 - BVerwG 7 C 63.76 - (BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]).

  • BVerwG, 14.01.1965 - I C 68.61

    Kostenverteilung bei einseitiger Erledigungserklärung - Streitigkeit über die

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77
    Ob das hierfür von der Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 31, 318 [320] unter Hinweis auf BVerwGE 20, 146) geforderte schutzwürdige rechtliche Interesse vorliegt, ist eine Frage der Begründetheit, nicht der Zulässigkeit der Revision.

    Ein solches Interesse (vgl. dazu BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]) könnte sich daraus ergeben, daß die Beklagte nunmehr im Wege des Nachrückens anstelle der - nach dem Urteil des Berufungsgerichts zuzulassenden - Klägerin zu 11 einen anderen Kläger zulassen muß.

  • BVerwG, 27.02.1969 - VIII C 37.67

    Beschränkung des Rechtsstreits auf die Erledigungsfrage bei nur einseitiger

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77
    Ob das hierfür von der Rechtsprechung (vgl. BVerwGE 31, 318 [320] unter Hinweis auf BVerwGE 20, 146) geforderte schutzwürdige rechtliche Interesse vorliegt, ist eine Frage der Begründetheit, nicht der Zulässigkeit der Revision.

    Ein solches Interesse (vgl. dazu BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]) könnte sich daraus ergeben, daß die Beklagte nunmehr im Wege des Nachrückens anstelle der - nach dem Urteil des Berufungsgerichts zuzulassenden - Klägerin zu 11 einen anderen Kläger zulassen muß.

  • BVerwG, 30.10.1969 - VIII C 219.67

    Ablehnung des Antrags auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer - Anforderungen

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77
    Ein solches Interesse (vgl. dazu BVerwGE 20, 146 [154]; 31, 318 [320]; 34, 159 [160]) könnte sich daraus ergeben, daß die Beklagte nunmehr im Wege des Nachrückens anstelle der - nach dem Urteil des Berufungsgerichts zuzulassenden - Klägerin zu 11 einen anderen Kläger zulassen muß.
  • BVerwG, 20.03.1974 - IV C 48.71

    Auslegung einer einseitigen Erledigungserklärung - Vorliegen eines erledigenden

    Auszug aus BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 92.77
    Da die Beklagte die Erledigung des Rechtsstreits hinsichtlich der Klägerin zu 11 zu Unrecht betritten und zu Unrecht an ihrem Klageabweisungsantrag festgehalten hat, hat sie außerdem die auf die Klägerin zu 11 entfallenden Kosten des Verfahrens gemäß § 154 Abs. 1 VwGO zu tragen (vgl. zu dieser Kostenentscheidung BVerwG, Urteil vom 20. März 1974 - BVerwG 4 C 48.71 - [VerwRspr. 26 Nr. 112]).
  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 89.78

    Kostenentscheidung bei ungewissen Verfahrensausgang im Kapazitätsrechtstreit

    Dementsprechend hat der Senat bereitsim Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJW 1980, 2772 = KMK-HSchR 1980, 214) ausgeführt, daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.

    Ihnen mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 13.12.1984 - 7 C 16.84

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an den Zugang zum Hochschulstudium

    Das Gebot erschöpfender Studienplatzvergabe verwehrt grundsätzlich die Fortführung eines Rechtsstreits um einen Studienplatz außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl, wenn der Studienplatzkläger an einer anderen Hochschule endgültig zugelassen wird (Fortführung BVerwG, 07.06.1978, VII C 63.76, BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76]; Fortführung BVerwG, 08.02.1980, VII C 92.77, NJW 1980, 2772).

    Der erkennende Senat hat diese Folge wiederholt in Streitverfahren ausgesprochen, in denen der Studienplatzkläger in seiner anderweitigen Zulassung einen prozeßerledigenden Umstand gesehen hat (BVerwGE 56, 31 ; Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - <NJW 1980, 2772 = KMK HSchR 1980, 214 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82>; vgl. ferner Senatsurteil vom 18. Mai 1982 - BVerwG 7 C 81.81 - ).

  • BVerwG, 02.05.1985 - 7 C 37.83

    Kosten der durch anderweitige Studienzulassung erledigten Studienplatzklage bei

    Dementsprechend hat der beschließende Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwGE 7 C 92.77 - (NJW 1980, 2772 = KMK HSchR 1980, 214 = Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82) ausgeführt, daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.
  • OVG Hamburg, 15.08.2013 - 3 Nc 16/13

    Kein Anordnungsgrund für ein Zulassungsbegehren zum Studium der

    Soweit das Bundesverwaltungsgericht in einigen älteren Entscheidungen angenommen hat, durch die endgültige Zulassung in dem betroffenen Studiengang an einer anderen Hochschule erledige sich ein Hauptsacheverfahren, in dem der Kläger einen außerkapazitären Studienplatz erstrebe (vgl. BVerwG, Urt. v. 13.12.1984, 7 C 16/84 u. a; Urt. v. 8.2.1980, VII C 92.77; Urt. v. 7.6.1978, VII C 63.76; alle in juris), führt dies hier zu keiner anderen Bewertung.

    In diesen Fällen hat es das Bundesverwaltungsgericht für unvereinbar mit dem Kapazitätserschöpfungsgebot gehalten, dass ein Studienbewerber zunächst den ihm zugewiesenen Studienplatz in Anspruch nimmt und diesen erst später nach einem Erfolg im Klagverfahren gegen die Wunsch-Hochschule wieder freigibt, weil dann der zunächst von ihm besetzte und verbrauchte Studienplatz allenfalls noch für Quereinsteiger zum entsprechend höheren Semester, nicht aber mehr einem Studienanfänger zur Verfügung gestellt werden könne (Urt. v. 8.2.1980, a. a. O., juris Rn. 16) bzw. er bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits gegen die Wunsch-Hochschule "potentiell zwei Studienplätze in Anspruch" nehme (Urt. v. 13.12.1984, a. a. O., juris Rn. 6).

  • BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 30.81

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Zuteilung eines

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJV 1980, 2772 = KHK-HSchR 1980, 214) ausgeführt; daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.

    Ihm mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 105.79

    Kostenverteilung bei übereinstimmender Erledigungserklärung in der Hauptsache -

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJW 1980, 2772 = KMK-HSchR 1980, 214) ausgeführt, daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.

    Ihm mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachtung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 C 101.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJW 1980, 2772 = KMK-HSchR 1980, 214) ausgeführt, daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.

    Ihm mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 57.81

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Zuteilung eines

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJW 1980, 2772 = KHK-HSchR 1980, 214) ausgeführt, daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.

    Ihm mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 58.81

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Zuteilung eines

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJW 1980, 2772 = KHK-HSchR 1980, 214) ausgeführt, daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.

    Ihm mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 47.81

    Verfahren wird eingestellt wegen Erledigung der Hauptsache - Zuteilung eines

    Dementsprechend hat der Senat bereits im Urteil vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 92.77 - (Buchholz 421.2 Hochschulrecht Nr. 82 = NJW 1980, 2772 = KHK-HSchR 1980, 214) ausgeführt, daß es der Billigkeit entspricht, die der Hochschule aufzuerlegenden Prozeßkosten danach auszurichten, wieviele freie Studienplätze sich ergeben.

    Ihm mußte auf Grund der Rechtsprechung des Senats (vgl. BVerwGE 56, 31 [BVerwG 07.06.1978 - 7 C 63/76] [54 f.]; Urteil vom 8. Februar 1980, a.a.O., S. 8 f.) bewußt sein, daß im Regelfall auch bei mehrfacher prozessualer Geltendmachung nur ein materieller Anspruch auf Studienzulassung besteht.

  • BVerwG, 16.07.1982 - 7 C 60.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 13.07.1982 - 7 C 49.80

    Verteilung der Prozesskosten in einem Kapazitätsrechtsstreit nach billigem

  • BVerwG, 13.07.1982 - 7 C 90.81

    Zuteilung eines Studienplatz außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 19.05.1982 - 7 C 63.80

    Kostenentscheidung in einem offenen Kapazitätsrechtsstreit

  • BVerwG, 19.05.1982 - 7 C 66.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 84.79

    Voraussetzungen für die Einstellung eines Verfahrens - Anforderungen an den

  • BVerwG, 11.05.1982 - 7 C 94.79

    Unwirksamerklärung von Vorentscheidungen über die Zuteilung eines Studienplatzes

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 274.80

    Verteilung der Kosten in einem Kapazitätsrechtsstreit nach Eintritt der

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 C 85.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 C 86.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 280.80

    Erledigung des Rechtsstreits wegen anderweitiger Zulassung des Klägers zum

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 213.80

    Erledigung des Rechtsstreits wegen Zuteilung eines Studienplatzes wegen

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 C 81.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 C 82.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 04.05.1982 - 7 B 275.80

    Verteilung der Kosten in einem Kapazitätsrechtsstreit nach Eintritt der

  • BVerwG, 04.05.1982 - 7 C 43.80

    Rechtsmittel

  • BVerwG, 04.05.1982 - 7 C 100.80

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 29.04.1982 - 7 C 61.81

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung in der Hauptsache - Anspruch auf

  • BVerwG, 29.04.1982 - 7 B 9.81

    Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigungserklärung - Grundsatz des

  • BVerwG, 29.04.1982 - 7 C 51.81

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Anspruch auf

  • BVerwG, 29.04.1982 - 7 C 60.81

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Zuteilung eines

  • BVerwG, 29.04.1982 - 7 C 62.81

    Einstellung eines Verfahrens wegen Erledigung der Hauptsache - Zuteilung eines

  • BVerwG, 20.05.1983 - 7 B 36.82

    Kostentragungspflicht bei mehrfacher Geltendmachung ein und desselben

  • BVerwG, 19.10.1982 - 7 C 91.81

    Zuteilung eines Studienplatzes außerhalb der festgesetzten Zulassungszahl -

  • BVerwG, 05.05.1982 - 7 B 276.80

    Verteilung der Prozesskosten in einem Kapazitätsrechtsstreit nach billigem

  • OVG Hamburg, 26.10.2005 - 3 Nc 53/05

    Zulassung zum Studium

  • VG Göttingen, 07.11.2008 - 8 C 601/08

    Zulassung zum Studium der Humanmedizin - Wintersemester 2008/2009

  • BVerwG, 18.05.1982 - 7 C 81.81

    Anspruch auf Zulassung zu einem zulassungsbeschränkten Studium außerhalb der

  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2006 - 5 NC 72.06

    Anspruch auf voläufige Zulassung zum Studium der Zahnmedizin im ersten

  • OVG Saarland, 05.01.2018 - 1 B 864/17

    Vorläufige Zulassung zum Studium der Psychologie-Bachelor im 1. Fachsemester;

  • OVG Saarland, 05.01.2018 - 1 B 865/17

    Verpflichtung der Hochschule auf Zulassung eines Bewerbers gegen die Versicherung

  • VGH Hessen, 03.03.1993 - Kk 12 G 4041/91

    Einstweilige Anordnung auf Zulassung zum Universitätsstudium - keine Erledigung

  • BVerwG, 13.07.1982 - 7 C 48.80

    Verteilung der Prozesskosten in einem Kapazitätsrechtsstreit nach billigem

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Rechtsprechung
   BVerwG, 16.04.1980 - 7 C 92.77   

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https://dejure.org/1980,3818
BVerwG, 16.04.1980 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1980,3818)
BVerwG, Entscheidung vom 16.04.1980 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1980,3818)
BVerwG, Entscheidung vom 16. April 1980 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1980,3818)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Gerichtliches Vorgehen gegen die Hochschulpolitik - Zulässigkeit und Begründetheit der Revision

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 08.02.1980 - 7 C 93.77

    Beiladung, notwendige; Lehrnachfrage, Bestimmung der; Regellehrverpflichtung

    Auszug aus BVerwG, 16.04.1980 - 7 C 92.77
    Für die Revision der Kläger und die der Beklagten, soweit sie das Zugrundelegen einer Betreuungsrelation von 30 in den Kursen der Anatomie angreift, ist dies dem - dem Prozeßbevollmächtigten der Kläger sowie der Beklagten bekannten - Urteil des beschließenden Senats vom 8. Februar 1980 - BVerwG 7 C 93.77 - zu entnehmen.
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Rechtsprechung
   BVerwG, 27.12.1979 - 7 C 92.77   

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https://dejure.org/1979,3802
BVerwG, 27.12.1979 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1979,3802)
BVerwG, Entscheidung vom 27.12.1979 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1979,3802)
BVerwG, Entscheidung vom 27. Dezember 1979 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1979,3802)
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Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Einstellung des Revisionsverfahrens wegen Klagerücknahme

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerwG, 23.01.1969 - VIII C 92.68

    Rechtsmittel

    Auszug aus BVerwG, 27.12.1979 - 7 C 92.77
    Im Einblick auf die danach noch zulässige Revision der Beklagten war nunmehr das Bundesverwaltungsgericht für den Einstellungsbeschluß zuständig (vgl. BVerwGE 31, 221).
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Rechtsprechung
   BVerwG, 28.01.1980 - 7 C 92.77   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1980,5005
BVerwG, 28.01.1980 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1980,5005)
BVerwG, Entscheidung vom 28.01.1980 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1980,5005)
BVerwG, Entscheidung vom 28. Januar 1980 - 7 C 92.77 (https://dejure.org/1980,5005)
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Volltextveröffentlichung

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Wird zitiert von ...

  • BVerwG, 21.04.1980 - 7 C 104.77

    Lehrangebot; Lehrnachfrage; Berechnung zur Kapazitätsermittelung

    Wegen der Einzelheiten werde auf das Urteil des Senats von 6. September 1977 in der Parallelsache IX 1726/77 (Quast u.a. = Berufungsurteil der Sache BVerwG 7 C 92.77) verwiesen.
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